Was ist LEADER?

Mit dem EU-Programm Leader (Motto: Bürger gestalten ihre Heimat) unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung. Leader ist ein Förderinstrument, das nicht nur auf mehrere Gemeinden ausgerichtet ist, sondern auch auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen.

Kernelement von Leader ist der bürgerorientierte Ansatz, der vor allem durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) dargestellt wird. Dies sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteur:innen in der Region. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretungen gelegt.

Weiter Informationen zu LEADER finden Sie auf der Website des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

LEADER 2014 – 2022

Unter diesem Motto hat sich die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Mittlere Isarregion wieder für die Leader-Förderung mit einer neuen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) beworben und wurde wieder als Leader-LAG für den Zeitraum von 2014 bis 2022 anerkannt! Die erfolgreiche Förderinitiative Leader geht somit in die nächste Förderperiode, welche bis 2020 dauert.

Zum 01. Januar 2020 wurden die Anteile des Budgets an den Entwicklungszielen Heimat, Region und Zukunft geändert. Von den Anteilen kann von jetzt an im Rahmen von 15 Prozentpunkten nach oben bzw. nach unten abgewichen werden.

Hier finden sie die Lokale Entwicklungsstrategie und die Ziele der LAG MIttlere Isarregion:

Im Herbst 2019 fand die Zwischenevaluierung der LAG Mittlere Isarregion statt. Im Herbst 2021 wurde die Arbeit der LAG in der Förderperiode 2014-2022 abschließend evaluiert. Beide Evaluierungen erfolgten auf den in der LES festgelegten Kriterien. Zusätzlich wurden Vertreter:innen von allen Mitgliedsgemeinden, die Projektträger:innen und Kooperationspartner:innen zum bisherigen LEADER-Prozess befragt. Die Ergebnisse sind jeweils in den unten stehenden Berichten zusammengefasst.

Sie haben auch eine Projektidee? 

Hier finden Sie erste Tipps und Hinweise zur erfolgreichen Initiierung Ihres LEADER-Projekts

  • Das LAG-Management ist die erste Anlaufstelle für eine mögliche Förderung nach Leader oder auch anderen Programmen und wird Ihnen gerne weiterhelfen, geeignete Anlaufstellen zu finden. Alle dazu wichtigen Kontaktdaten finden Sie hier!
  • Als Projektträger:in übermitteln Sie dem dem LAG-Management eine kurze Projektskizze (mit Aussagen zu Ausgangssituation, Problemstellung, Lösungsansatz, geplanten Maßnahmen und Zielsetzung) oder tragen Sie mündlich vor.
  • Das LAG-Management überprüft die Vollständigkeit der Projektskizze und berät die Projektträgerin/den Projektträger zum weiteren Verfahrensablauf. Dabei können Informationen unveröffentlicht bleiben, die schutzwürdige Interessen der Projektträgerin/des Projektträgers berühren.
  • Das LAG-Management klärt die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts und prüft die Finanzierbarkeit in Hinblick auf die vorhandenen Fördermittel.
  • Danach setzt das LAG-Management die Projektidee auf die Tagesordnung des LAG-Entscheidungsgremiums. Auf Basis der festgelegten Auswahlkriterien wird, unter Abwägung aller vorliegenden Stellungnahmen, entschieden, ob das Projekt im Hinblick auf die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) und die Leader-Ziele förderwürdig ist.
  • Die Projektträgerin/der Projektträger erarbeitet den Projektantrag. Dabei wird sie/er vom vom LAG-Management unterstützt und übergibt die Antragsunterlagen dem LAG-Management.
  • Das LAG-Management gibt die Antragsunterlagen an die Bewilligungsstellen weiter und klärt mögliche Bewilligungshindernisse bis zur Genehmigung des Antrags.
  • Das Projekt läuft! Das LAG-Management steht für Rückfragen zur Verfügung.
  • Die Projektträgerin/der Projektträger erstellt einen Zahlungsantrag. Dabei wird sie/er vom Projektteam beraten und vom LAG-Management unterstützt.

LAG Mittlere Isarregion e.V.
Lokale Aktionsgruppe Mittlere Isarregion

Am Wörth 6 | 85354 Freising
Telefon 08161 40540 0
info@isarregion.de

Hier finden Sie die Datenschutzerkärung gem. DSGVO.

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